Honorar

Die Steuerberater-Vergütungs-Verordnung (StBVV) vom 01.08.2022 ist die gesetzliche Grundlage für unsere Rechnungen. Wir fakturieren in der Regel mit der mittleren Gebühr. Dies ist die angemessene Gebühr, wenn es sich um eine Angelegenheit von durchschnittlicher Bedeutung, durchschnittlichem Umfang und durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad handelt.

Der Jahresabschluß einer GmbH wird zum Beispiel gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StBVV vergütet. Für einen Jahresabschluß von normalem Umfang und normalem Schwierigkeitsgrad ist eine Gebühr von 25/10 vorgesehen. Als Wert nimmt das Gesetz den Durchschnitt aus der Bilanzsumme und dem Jahresumsatz. Diesen Wert liest man in der Tabelle B ab und erhält so die volle Gebühr, die dann – wie oben dargestellt – umgerechnet wird. Hinzu kommen noch die Gebühr für einen Erläuterungsbericht und den zwingend erforderlichen Anhang. Und das ist nicht alles, denn es ist auch noch eine Steuerbilanz zu erstellen, die als E-Bilanz dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln ist. Hinzu kommen noch die zugehörigen Steuererklärungen. Dies sind in der Regel die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung. Hier finden Sie eine Beispielrechnung mit realistischen Zahlen. Wir fakturieren in der Regel mit der mittleren Gebühr nach der StBVV.

Einige Positionen in der StBVV werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Dies gilt zum Beispiel für die Prüfung eines Steuerbescheid gem. § 28 StBVV. Aktuell fakturieren wir solche Leistungen mit einer Zeitgebühr von 46,70 € je angefangene halbe Stunde.

Für Beratungsleistungen, die nicht unter den Katalog der StBVV fallen, berechnen wir den angefallenen Aufwand – sorgfältig dokumentiert – je Quartal im Rahmen eines Beratungsauftrags. Im Rahmen dieser Beratungsaufträge gelten die folgenden Stundensätze.

Honorar / Stunde

  • 99,70€ Steuerfachangestellte
  • 99,70€ Steuerfachwirte
  • 143,40€ Steuerberater
  • 172,00€ Dipl.-Kfm. + Steuerberater

Sie können sich jederzeit telefonisch nach den für Ihr Unternehmen aufgelaufenen Kosten erkundigen. Fragen Sie bitte bei Bedarf auch nach einer Einschätzung der entstehenden Kosten, wenn Sie einen entsprechenden Auftrag erteilen. Eine elektronische Möglichkeit zur Abfrage können wir wegen der nahezu unüberwindlichen Beschränkungen der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz aktuell nicht zur Verfügung stellen.

Um Unsicherheiten im Mandatsverhältnis von vornherein auszuschließen, schließen wir mit jedem Mandaten einen Steuerberatungsvertrag. In dieser Vereinbarung legen wir gemeinsam den Auftragsumfang und das dafür zu zahlende Honorar fest. Wir orientieren uns dabei an den oben dargestellten Stundensätzen, mindestens jedoch an der mittleren Gebühr nach der StBVV.